Allianz Freie Wärme
- Wie und wo erfahre ich, ob mein Gebäude zukünftig an ein Wärme- / Wasserstoffnetze angeschlossen werden kann?
Ein Wärmeplan ist dazu nicht aussagefähig. Darin sind üblicherweise sogenannte „Eignungsgebiete für Wärme- / Wasserstoffnetze“ aufgeführt. Erst wenn die Gemeinde eine kommunale Satzung erlässt, in der sie Gebiete für einen zukünftigen Aus- oder Neubau von Wärmenetzen ausweist, kann – bezogen auf das jeweilige Grundstück – ermittelt werden, ob das Gebäude zukünftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann.
Sollte diese Satzung noch nicht vorliegen, sollte sich der Eigentümer / die Bewohner an die örtliche Gemeinde oder den Wärmenetzbetreiber wenden.
- Der Wärmeplan wurde erstellt, was sind die weiteren Maßnahmen?
Nach § 27 Abs. 2 des KlimaG BW müssen im Wärmeplan seitens der Kommune mindestens fünf Maßnahmen benannt werden, mit deren Umsetzung innerhalb der folgenden fünf Jahre begonnen werden soll.
Maßnahmen die häufig aufgeführt sind zum Beispiel:
- Erweiterung Wärmenetz
- Dekarbonisierung der Wärmeversorgung für die Wärmenetze
- Sanierung öffentlicher Gebäude
- Nutzung der Solarthermie sowie anderer Quellen für erneuerbare Energie
- Ausbau der örtlichen Stromnetze
- Wieso muss ein Wärmeplan erstellt werden?
Baden-Württemberg hat mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes am 15. Oktober 2020 die großen Kreisstädte und kreisfreien Städte, mit einer Einwohnerzahl von mehr als 20.000, verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser Wärmeplan ist ein wichtiges Instrument, dass Baden-Württemberg sein Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 erreichen kann.
Hinzu kommt, dass der Bund zum 1. Januar 2024 ein Wärmeplanungsgesetz erlassen hat, das bundesweit die einzelnen Länderregelungen ablöst und alle Kommunen bis zu einem bestimmten Stichtag (Gemeinden über 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2026 und Gemeinden bis einschließlich 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2028) verpflichtet sind einen Wärmeplan zu erstellen.
- Ist der Wärmeplan rechtsverbindlich?
Nein! Der Wärmeplan ist nicht rechtsverbindlich, sondern ein strategisches Planungsinstrument der Gemeinde, um bis 2040 die Energieversorgung in Baden-Württemberg treibhausgasneutral zu gestalten.
- Wird durch einen Wärmeplan ein Wärme- oder Wasserstoffnetz vorgeschrieben?
Nein! Im Wärmeplan werden Eignungsgebiete für Wärmenetze und/oder Wasserstoffnetze aufgeführt, bei denen eine Wärmeversorgung von Gebäuden durch ein zentrales Wärmenetz oder Wasserstoffnetz zukünftig denkbar wäre. Neben diesen Eignungsgebieten werden im Wärmeplan auch Gebiete aufgeführt, in denen weiterhin eine dezentrale Beheizung der Gebäude erfolgen soll.
Auch bei Vorliegen eines Wärmeplans sind die Gebäudeeigentümer frei in ihrer Entscheidung, ob sie ihre Gebäude an ein bestehendes oder zukünftig geplantes Wärmenetz anschließen oder ihr Gebäude weiterhin mit einer eigenen Heizung dezentral mit Wärme versorgen.
Liegt ein Gebäude in einem Eignungsgebiet für ein Wärme- / Wasserstoffnetz kann das Gebäude selbstverständlich mit einer modernen Heizungsanlage saniert werden. Dabei ist der Einbau einer neuen Heizung mit der Nutzung von erneuerbarer Energie, wie einer Wärmepumpe, Wärmepumpe-Hybridsystem oder eines Holzheizkessels (Pellet / Hackschnitzel) zu empfehlen. Damit werden bereits die zukünftigen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energie erfüllt.
- Wie ist ein Wärmeplan aufgebaut?
Der Wärmeplan hat vier Elemente (Quelle Umweltministerium Baden-Württemberg):
1. Bestandsanalyse
Hier wird der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch erhoben und welche Treibhausgas-Emissionen daraus resultieren. Außerdem enthält dieser Teil die vorhandenen Gebäudetypen und Baualtersklassen, die Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern und ermittelt die Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.
2. Potenzialanalyse
Dieser Teil ermittelt, wie viel Energie sich einsparen ließe bei Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften. Außerdem erhebt er verfügbaren Potenziale an erneuerbaren Energien und Abwärme.
3. Aufstellung Zielszenario
In diesem Teil entwickelt die Kommune ein Szenario zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien, um eine klimaneutralen Wärmeversorgung zu erreichen. Dazu beschreibt sie für ihre einzelnen Areale aufgelöst, eine zukünftige Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Dazu benennt sie Eignungsgebieten für Wärmenetze und für Einzelversorgung.
4. Wärmewendestrategie
Der letzte Teil beschreibt einen Transformationspfad, wie der kommunale Wärmeplan umgesetzt werden soll. Er enthält Prioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre und beschreibt mögliche Maßnahmen, um die erforderlichen Energieeinsparung zu erreichen und die zukünftige Energieversorgungsstruktur aufzubauen.
- Welche Ergebnisse liefert der Wärmeplan?
Der Wärmeplan wird für das gesamte Gebiet der Gemeinde aufgestellt. Mit dem Wärmeplan soll die Gemeinde ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Jahr 2040 beschreiben. Er dient als Grundlage, um einen konkreten Weg zu finden, die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Ein wesentlicher Bestandteil des Wärmeplans ist die Wärmewendestrategie. Sie enthält Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und einen Zeitplan für die nächsten Jahre. Weiterhin werden mögliche Maßnahmen beschrieben, wie sich die erforderlichen Energieeinsparung erreichen lässt und wie die Energieversorgungsstruktur zukünftig aufgebaut sein soll.
- Wo finde ich den Wärmeplan meiner Kommune?
Nach dem Klimaschutzgesetz, § 27 Abs. 5 müssen die Stadtkreise und Große Kreisstädte die kommunalen Wärmepläne im Internet veröffentlichen. Der Wärmeplan kann in aller Regel über die Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Der Fachverband SHK hat eine Übersicht über die einzelnen Gemeinden mit einem Wärmeplan erstellt, die hier aufgerufen werden kann.
- Welche Anforderungen ergeben sich für Wärmepläne aus dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg und dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes?
Die bestehenden Wärmepläne der Gemeinden in Baden-Württemberg haben einen Bestandsschutz. Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) müssen diese Wärmepläne innerhalb von sieben Jahren fortgeschrieben und an die Anforderungen des WPG angepasst werden.
- Welche Rolle spielen Wärmepläne in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg ist durch das Klimaschutzgesetz vom 15. Oktober 2020 vorgeschrieben, dass Gemeinden über 20.000 Einwohnern bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan erstellen müssen. Für Baden-Württemberg betrifft dies 104 Große Kreisstädte und Kreisfreie Städte. Zahlreiche kleinere Gemeinden haben freiwillig Wärmepläne erstellt.
Durch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft trat, sollen spätestens Mitte 2028 alle rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung haben: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) bis zum 30. Juni 2026, in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren vornehmen.