Es ist generell wichtig, dass sich der SHK-Betrieb mit dem Wärmeplan seiner Gemeinde (die Gemeinde seiner Kunden) beschäftigt (siehe auch die Antwort zur Frage „Welche für einen SHK-Betrieb relevanten Aussagen sind in dem Wärmeplan enthalten?“).
Aus dem Wärmeplan als solchem ergeben sich keine Vorgaben für den Einbau einer neuen Heizungsanlage. Auch in Eignungsgebieten für den Aus- oder Neubau von Wärmenetzen kann weiterhin eine individuelle Gebäudeheizung eingebaut werden.
Nach dem Gebäudeenergiegesetz wird vor dem Einbau einer Gas-, Öl- oder Holzheizung eine Pflichtberatung des Hauseigentümers gefordert. In dieser Beratung ist auch auf die mögliche Auswirkung der Wärmeplanung im Hinblick auf den Einbau einer neuen Heizungsanlage hinzuweisen.
Dies bedeutet zum Beispiel der Hinweis, dass das Gebäude in einem Eignungsgebiet für ein zukünftiges Wärmenetz liegt.