Nein, der Wärmeplan macht hierzu keine Vorgaben. Die Vorschriften zur Heizungssanierung ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz und dem Erneuerbare-Wärmegesetz Baden-Württemberg.
Wenn der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Holzheizung (Biomasseheizungsanlage) gefördert werden soll, sind darüber hinaus noch die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude zu beachten.