Nein, ein Wärmeplan ist für die Gemeinden ein wichtiger Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Der Wärmeplan enthält eine Strategie für die Gemeinde, um ein klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 zu verwirklichen.
Dieser Wärmeplan schreibt nicht vor, ob und auf welche Art und Weise eine Gebäudeheizung saniert werden soll. Die Vorschriften zur Heizungssanierung ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz und dem Erneuerbare-Wärmegesetz Baden-Württemberg.