Die bestehenden Wärmepläne der Gemeinden in Baden-Württemberg haben einen Bestandsschutz. Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) müssen diese Wärmepläne innerhalb von sieben Jahren fortgeschrieben und an die Anforderungen des WPG angepasst werden.
Welche Anforderungen ergeben sich für Wärmepläne aus dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg und dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes?
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