Welche Anforderungen ergeben sich für Wärmepläne aus dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg und dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes?

Die bestehenden Wärmepläne der Gemeinden in Baden-Württemberg haben einen Bestandsschutz. Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) müssen diese Wärmepläne innerhalb von sieben Jahren fortgeschrieben und an die Anforderungen des WPG angepasst werden.