Welche Rolle spielen Wärmepläne in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg ist durch das Klimaschutzgesetz vom 15. Oktober 2020 vorgeschrieben, dass Gemeinden über 20.000 Einwohnern bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan erstellen müssen. Für Baden-Württemberg betrifft dies 104 Große Kreisstädte und Kreisfreie Städte. Zahlreiche kleinere Gemeinden haben freiwillig Wärmepläne erstellt.

Durch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft trat, sollen spätestens Mitte 2028 alle rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung haben: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) bis zum 30. Juni 2026, in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren vornehmen.