Welche Bedeutung hat ein „Eignungsgebiet“ für ein Wärmenetz?

Eine Gemeinde wird in dem Wärmeplan bestimmte Gebiete definieren, in den sich auf Grundlage der Wärmedichte, Einbindung von erneuerbarer Energie usw. eine vertiefte Planung für den Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes anbietet. Ein Eignungsgebiet bedeutet nicht zwangsläufig, dass in diesem Gebiet ein Wärmenetz erstellt werden wird. Auch wenn in dem Wärmeplan ein Eignungsgebiet für ein Wärmenetz definiert ist, kann dort weiterhin eine gebäudeindividuelle Heizungssanierung erfolgen, zum Beispiel mit dem Einbau einer Wärmepumpe, Wärmepumpe-Hybrid-Anlage oder einer Holzheizung. Natürlich können dort auch Gas- und Ölheizungen unter der Beachtung der GEG-Regelung (Beratungsgespräch und Stufenplan zum Einsatz von Biomasse ab 2029) eingebaut werden.