In den Wärmeplänen sollen Gebiete innerhalb der Gemeinde ermittelt werden, die sich für eine zentrale Beheizung (Wärmenetz) oder für eine dezentrale Beheizung (individuelle Gebäudeheizung) eher eignen. Aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet entsteht keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bereitzustellen.
Welchen Einfluss hat der Wärmeplan auf die Gebiete mit einer zentralen oder dezentralen Beheizungsstruktur?
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