Baden-Württemberg hat mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes am 15. Oktober 2020 die großen Kreisstädte und kreisfreien Städte, mit einer Einwohnerzahl von mehr als 20.000, verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser Wärmeplan ist ein wichtiges Instrument, dass Baden-Württemberg sein Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 erreichen kann.
Hinzu kommt, dass der Bund zum 1. Januar 2024 ein Wärmeplanungsgesetz erlassen hat, das bundesweit die einzelnen Länderregelungen ablöst und alle Kommunen bis zu einem bestimmten Stichtag (Gemeinden über 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2026 und Gemeinden bis einschließlich 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2028) verpflichtet sind einen Wärmeplan zu erstellen.