Der Wärmeplan wurde erstellt, was sind die weiteren Maßnahmen?

Nach § 27 Abs. 2 des KlimaG BW müssen im Wärmeplan seitens der Kommune mindestens fünf Maßnahmen benannt werden, mit deren Umsetzung innerhalb der folgenden fünf Jahre begonnen werden soll.

Maßnahmen die häufig aufgeführt sind zum Beispiel:

  • Erweiterung Wärmenetz
  • Dekarbonisierung der Wärmeversorgung für die Wärmenetze
  • Sanierung öffentlicher Gebäude
  • Nutzung der Solarthermie sowie anderer Quellen für erneuerbare Energie
  • Ausbau der örtlichen Stromnetze