Bedeutet ein Wärmeplan einen Anschluss- und Benutzungszwang meines Gebäudes an das Wärmenetz?

Nein, ein möglicher Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz kann nur durch eine entsprechende Satzung der Gemeinde auf Grundlage der Gemeindeordnung (§ 11) erlassen werden. Ein Wärmeplan reicht dafür nicht aus.