Nein, ein möglicher Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz kann nur durch eine entsprechende Satzung der Gemeinde auf Grundlage der Gemeindeordnung (§ 11) erlassen werden. Ein Wärmeplan reicht dafür nicht aus.

Nein, ein möglicher Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz kann nur durch eine entsprechende Satzung der Gemeinde auf Grundlage der Gemeindeordnung (§ 11) erlassen werden. Ein Wärmeplan reicht dafür nicht aus.