In einem Wärmeplan sind z.B. sogenannte Eignungsgebiete für Wärmenetze aufgeführt. Das bedeutet, dass diese Gebiete von der Gemeinde als geeignet für einen zukünftig vorgesehenen Aus- bzw. Neubau von Wärmenetzen gewertet werden. Damit ist aber keine Entscheidung verknüpft, dass in diesen Gebieten zukünftig ein Wärmenetz bestehen wird.
Wenn das Gebäude in einem Eignungsgebiet für ein Wärmenetz liegt, kann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt das Gebäude an ein zukünftiges Wärmenetz angeschlossen werden.
Liegt das Gebäude außerhalb eines Eignungsgebiets für Wärmenetze (dezentrale Beheizung) wird dort auch zukünftig kein Wärmenetz vorgesehen sein. In diesen Gebieten bleibt die individuelle Gebäudeheizung weiterhin die einzige Option.