Ein Wärmeplan ist dazu nicht aussagefähig. Darin sind üblicherweise sogenannte „Eignungsgebiete für Wärme- / Wasserstoffnetze“ aufgeführt. Erst wenn die Gemeinde eine kommunale Satzung erlässt, in der sie Gebiete für einen zukünftigen Aus- oder Neubau von Wärmenetzen ausweist, kann – bezogen auf das jeweilige Grundstück – ermittelt werden, ob das Gebäude zukünftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann.
Sollte diese Satzung noch nicht vorliegen, sollte sich der Eigentümer / die Bewohner an die örtliche Gemeinde oder den Wärmenetzbetreiber wenden.